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Rechtsinfos/Baurecht/privates Baurecht/BGB/Abnahme



Mängelbeseitigung
 
DIE SCHULDRECHTSREFORM - EIN ÜBERBLICK
 
Teilabnahme in Architektenverträgen
 
Wann muss die Erfüllungsbürgschaft zurückgegeben werden?
 
Die Abnahme des Architektenwerkes
 
Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme
 
Sind mehrere Mängel möglich, trägt der Auftraggeber die Beweislast
 
Grundzüge des Gewährleistungsrechts nach der Schuldrechtsreform
 
Hardware: für Gewährleistungsrecht ist konkrete Rüge erforderlich
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINE EINFÜHRUNG TEIL 9 Regelungsbereiche in AGB (Teil 3)
 
Haftungsrisiko des Architekten, wenn er den Bauvertrag selbst formuliert
 
Keine Fälligkeit des Werklohns bei langer Nutzung des Bauvorhabens
 
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Kauf und Werkvertragsrecht und ihre Einbeziehung in AGB